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Ein Ethnologe aus dem Westen stärkt das Wir-Gefühl im Osten und damit auch das der Dresdner. Das Urteil des Stuttgarter Arbeitsgerichts in der „Ossi-Klage“ sei eine „eklatante Fehlentscheidung“, meint Thomas Bierschenk, „weil es auf einem veralteten Begriff der Ethnie beruht“. Nicht die Charakterisierung als Volksstamm, sondern das Wir-Gefühl zähle. Eine Ostdeutsche hatte geklagt, weil sie von einem potentiellen Arbeitgeber in Baden-Württemberg mit dem Vermerk „(-) Ossi!“ abgelehnt worden war. Das Gericht wies ihre Klage zurück: Es läge kein Fall von gesetzlich verbotener Diskriminierung vor, weil „Ostdeutsche kein eigener Volksstamm sind“.
„Die Vorstellung, dass Ethnien so etwas wie Volksstämme sind, die auf der Grundlage gemeinsamer Geschichte, Sprache, Religion, Tradition und Abstammung existieren und die eine gemeinsame Kultur teilen, die sich von anderen Kulturen eindeutig unterscheidet, geht auf Vorstellungen Herders im 18. Jahrhundert zurück", erklärt Bierschenk, Professor am Institut für Ethnologie und Afrikastudien der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Doch diese Vorstellungen seien durch Forschungen widerlegt und gelten unter Ethnologen heute als überholt. „Stattdessen ist das Wir-Gefühl einer Gruppe entscheidend“, so der Wissenschaftler.
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Dieses Wir-Gefühl entwickelt sich in erster Linie in Abgrenzung zu anderen Gruppen. „Ethnien sind immer nur Ethnien in Bezug auf signifikant Andere, von denen sie sich abgrenzen und von denen sie ihrerseits als Gruppe wahrgenommen werden“, sagt der Mainzer Professor. Das heißt: Ohne Wessis keine Ossis und ohne Ossis keine Wessis. Das Wir-Gefühl werde durch bestimmte „Identitäts-Markierer" gestützt, etwa der grüne Rechtsabbiegepfeil, Gurken aus dem Spreewald oder die Jugendweihe. Das können auch bestimmte Redewendungen sein und vor allem die Vorstellung, geschichtliche Erfahrungen zu teilen, in einem weiten Sinne verwandtschaftlich verbunden zu sein, und das gemeinschaftliche Gefühl der Diskriminierung durch „die Anderen". Diese Identitäts-Markierer müssen aber kein System einer einheitlichen und exklusiven Kultur bilden. Und immer werde man sich verschiedenen Wir-Gruppen zugehörig fühlen. Je nach Kontext wird dann einmal akzentuiert, dass man Ossi, ein anderes Mal, dass man Sachse, und ein drittes Mal, dass man Deutscher ist.
„Ein solcher konstruktivistischer Begriff von Ethnie ist allerdings im Grunde nicht justiziabel", räumt Prof. Bierschenk ein, da die Frage, ob eine Gruppe in diesem Sinne eine Ethnie sei, immer nur relativ, mit mehr oder weniger, beantwortet werden kann. Im Falle der Ossis mit ihrem ausgeprägten Wir-Gefühl allerdings eher mit „mehr". „Ich weiß nicht, ob der Gesetzgeber sich was dabei gedacht hat, als er den Begriff der Ethnie aus europäischen Richtlinien übernahm", so Bierschenk. „Warum hat man sich nicht auf die juristische Weisheit der Väter des Grundgesetzes verlassen? Dort heißt es doch in Paragraph 3 ganz eindeutig, dass niemand wegen seiner 'Heimat und Herkunft' benachteiligt werden darf."
Allerdings liege der Irrtum nicht nur beim Richter des Stuttgarter Arbeitsgerichtes, sondern schon beim Anwalt der Klägerin, der die veraltete Definition in den Prozess eingeführt hat.
Ursprünglich bezeichneten die Griechen alle Nichtgriechen, zumal ihre persischen Gegner, abwertend als „Ethnien". Diese Ethnien waren für die Griechen zivilisatorisch minderwertig - was sich schon an der Hässlichkeit ihrer Sprache zeige. Deshalb wurden sie lautmalerisch auch als „Brabbler", als „Barbaren" bezeichnet. Ähnlich glaubten im 19. und frühen 20. Jahrhundert europäische Reisende, Missionare und Kolonialherren, dass Afrika von „Stämmen", später „Ethnien" genannt, bewohnt sei. Präzise ethnologische Forschung ergab dann aber, dass die gemeinsame geschichtliche Abstammung dieser Gruppen oft im Nachhinein aus politischen Gründen konstruiert wurde, dass es eher selten ist, dass Sprachgrenzen mit anderen, zum Beispiel kulturellen Grenzen zusammenfallen, dass die „Sitten und Gebräuche" einer Gruppe oft sehr unterschiedlich sind oder aber sich von denen der Nachbarn nicht unterscheiden. Wie schwierig es ist, eine gemeinsame und exklusive „Kultur" zu definieren, hat sich ja auch in der deutschen Debatte zur „Leitkultur" gezeigt.
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Wer Geburtstag hat, bekommt üblicherweise Geschenke. Die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) beschenken seit diesem Jahr ihre Besucher an deren jeweiligem Geburtstag mit freiem Eintritt. „Geburtstagskinder“ jeden Alters legen an der Kasse ihren Personalausweis vor und erhalten an dem Tag freien Eintritt in alle Museen der SKD an den Standorten Dresden, Leipzig und Herrnhut. Diese Regelung gilt auch für das Historische Grüne Gewölbe und sämtliche Sonderausstellungen.
Immer auf dem neuesten Stand der Wissenschaft zu sein, heißt auch, zu wissen, woran die Forscher arbeiten. Mit dem Start des Dresden Science Calendar werden alle wissenschaftlichen Veranstaltungen im Raum Dresden auf einen Blick zugänglich gemacht. Im Rahmen des Wissenschaftsnetzwerkes DRESDEN-concept und in Kooperation mit der Stadt und der Sandstein Neue Medien GmbH ist eine für den Informationsaustausch über wissenschaftliche Veranstaltungen maßgeschneiderte Internetplattform entstanden. Jeder, einschließlich der wissenschaftlich interessierten Öffentlichkeit, kann alle Ankündigungen nach verschiedenen Kriterien gefiltert abrufen. Die Internetplattform bietet auch Schnittstellen an, um relevante Vorträge zu einmal ausgewählten Suchkriterien und persönlichen Interessen automatisch vorzusortieren und regelmäßig strukturierte Benachrichtigungen per RSS-feed, iCal-Kalenderabonnement oder über andere Datenkanäle zu erhalten. Der Dresden Science Calendar ergänzt damit die bestehenden Ankündigungssysteme der einzelnen Institute, aus welchen die Informationen automatisch synchronisiert werden. www. wissenschaft.dresden.de/calendar
Kurz und knapp stellt sich Dresden im Stadt-Atlas vor. Er enthält Straßen- und Wegekarten und Informationen zum öffentlichen Nahverkehr. Er gibt Auskunft, wo sich öffentliche und kulturelle Einrichtungen, Fußgängerzonen, öffentliche Toiletten, Einbahnstraßen, Parkplätze und Taxi-Standorte befinden. Darüber hinaus empfiehlt der Stadt-Atlas mit Text, Karte und 3D-Ansicht einen Stadtrundgang durch die Altstadt und die Neustadt von Dresden. Ein weiterer Teil des Stadt-Atlasses befasst sich mit 20 Jahren Kommunalentwicklung. Daten, Karten und Statistiken beschreiben die Entwicklung, zum Beispiel von Wohnungsbau, Verkehrsprojekten, Natur- und Denkmalschutz. Alte und neue Luftbilder werden gegenübergestellt. Die Broschüre im A4-Format umfasst 98 Seiten und kostet 5,35 Euro. Sie ist erhältlich in ausgewählten Buchhandlungen und im Kundenservice des Städtischen Vermessungsamtes, World Trade Center, Ammonstraße 74, 2. OG, Zimmer 2852, Telefon 4 88 41 38 oder 4 88 41 16, Fax 4 88 39 64, E-Mail vermessungsamt-ks@dresden.de. Öffnungszeiten: Montag und Freitag von 9 bis 12 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 9 bis 18 Uhr. www.dresden.de/online-shop.
Die sächsische Justiz versteigert beschlagnahmte oder gepfändete Gegenstände auch via Internet. Sachsens Justizminister Martens (FDP) verspricht sich dadurch „bessere Verkaufschancen und höhere Erlöse im Interesse von Gläubigern und Schuldnern“. Sachsen nutzt zusammen mit anderen Bundesländern eine extra dafür eingerichtete Internetplattform, die rund um die Uhr von Interessenten zu erreichen ist, unter www.justiz-auktion.de
Im Naturschutzgebiet Sächsische Schweiz dürfen Klettersportler die Felsen erklimmen. Der Landtag passte dafür das Landesumweltrecht an das neue Bundesrecht unter Beibehaltung landesrechtlicher Regelungen an. „So wäre es zum Beispiel nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten, in der Sächsischen Schweiz Klettersport zu betreiben“, so Umweltminister Frank Kupfer (CDU). „Das Felsklettern in der Sächsischen Schweiz hat eine lange Tradition. Die Sportverbände arbeiten aktiv im Naturschutz mit und betreiben ihren Sport sehr verantwortungsvoll“, erklärt der Minister, weshalb Sachsen mit der Gesetzesanpassung das Verbot umging.
Mit Kompass und Karte unterwegs zu sein, ist die gewohnte Art, Sachsen wandernd zu entdecken. Doch die Tourismus Marketing Gesellschaft Sachsen (TMGS) hält für alle Rucksack-Touristen auch Online-Wanderpläne für die sechs beliebtesten Wanderrouten bereit: den Sächsischen Weinwanderweg, den Malerweg, Oberlausitzer Bergweg, Vogtland Panorama Weg, für die Kammtour Erzgebirge-Vogtland und den Muldentalwanderweg. Alle wichtigen Details vom Streckenverlauf über Schwierigkeitsgrad bis hin zu Rastplätzen und Entfernungen sowie die gps-Daten sind auf den Wanderseiten zu finden. Wofür die TMGS mit dem Freizeit- und Tourismusportal AlpRegio kooperiert. www.sachsen-tourismus.de
Die Stadt Dresden bietet ein interaktives Internetportal zur kulturellen Bildung an: Kinder, Jugendliche und Erwachsene, aber auch Familien und Schulklassen können auf dem Portal nach geeigneten Kursen und Veranstaltungen suchen. Kultureinrichtungen können ihre Angebote selbstständig einpflegen und aktualisieren. Das Portal beruht auf einer Kooperation zwischen dem Kulturamt und der Medien Verlags GmbH. Es wird aus Fördermitteln des Sächsischen Wissenschaftsministeriums und der Stadt finanziert. www.dresdner-kulturelle-bildung.de
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