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Bisher hielten CDU und SPD im Landtag einzeln Pressekonferenzen zum Hochschulgesetz ab. Heute traten die hochschulpolitischen Sprecher beider Fraktionen gemeinsam vor die Presse. Soll heißen der Durchbruch ist geschafft. Die Koalitionäre überarbeiteten die umstrittene Fassung, die den Hochschulen zu mehr Eigenständigkeit verhelfen sollte, aber im Detail das Versprechen nicht hielt. Karl Mannsfeld (CDU) und Simone Raatz (SPD) machten heute mit den wichtigsten Änderungen am Entwurf bekannt.
Die Personalhoheit wird den Hochschulen auch weiterhin nicht vollständig übertragen. Doch nach dem überarbeiteten Gesetzentwurf können sie umfangreicher als bislang vorgesehen über die Schwerpunkte des Personaleinsatzes entscheiden. War zuvor geplant, dass die Universitäten über lediglich zehn Prozent der Personalstellen frei verfügen können, so sind es jetzt mit 20 Prozent doppelt zuviel.
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Die Rolle des Senats wird wieder gestärkt. Im Gegensatz zum Gesetzentwurf entscheidet der Senat über die Entwicklungsplanung der Hochschule und nicht der neue Hochschulrat. Außerdem soll das Gremium nicht nur aus 17 Mitgliedern, sondern aus 21 bestehen. Und damit Grundsatzentscheidungen nicht nur von einem kleinen Kreis getroffen werden, soll ein neues Gremium, der Erweiterte Senat, eingeführt werden. „Er soll die doppelte Anzahl der Senatsmitglieder haben und entsprechend der Hochschulgruppen besetzt sein“, erklärt die hochschulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Simone Raatz. Ihre Fraktion wollte ein solches Gremium von Anfang an haben. Der Erweiterte Senat werde den Rektor wählen und auch die Grundordnung – das Grundgesetz der Hochschule – beschließen. „Beides ist damit durch eine breitere hochschulinterne Basis legitimiert“, so Simone Raatz.
Auch die so genannte Erprobungsklausel wurde gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf ausgeweitet. Die Hochschulen dürfen nun vom Hochschulgesetz abweichende Regelungen zum Hochschulzugang, zu den Studiengängen oder zu den Ordnungen, die Studium und Lehre regeln, treffen. Außerdem müssen sich die Universitäten ihre Grundordnungen nicht mehr beim Wissenschaftsministerium genehmigen lassen. Es besteht nur noch die Pflicht sie dem Ministerium anzuzeigen.
„Mit den Änderungen werden die Hochschulen nun stärker als bisher vorgesehen vom Gängelband der staatlichen Führung befreit“, betont der hochschulpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Karl Mannsfeld. Der Gesetzesentwurf der Staatsregierung war im Juli in den Landtag eingebracht worden und auf heftige Kritik gestoßen. In einer Massenpetition wandten sich über 8000 Unterzeichner gegen den Entwurf, der nun mit 33 Änderungsanträgen am 6. November in der Fachausschusssitzung des Landtags behandelt wird. Der überarbeitete Entwurf soll nach den Vorstellungen von CDU- und SPD-Fraktion noch im November im Landtag verabschiedet werden. Dann könnte Sachsens neues Hochschulgesetz zum Jahresbeginn 2009 in Kraft treten.
Die wohl wichtigste Botschaft für Studenten: In Sachsen werden für das Erststudium keine Gebühren erhoben. Das hatten CDU und SPD schon in ihre Koalitionsvereinbarung hineingeschrieben. Im neuen Hochschulgesetz verankert könnte die Studiengebührenfreiheit möglicherweise auch bei einer CDU-FDP-Koalition, wenn sich die Wähler 2009 dafür entscheiden sollten, weiter gelten.
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Hamburg und Dresden rücken enger zusammen, dank einer neuen Direktfluglinie. Die Bremer Regionalfluggesellschaft OLT Express Germany bedient die Strecke mit täglichen Flügen. Montag und Freitag heben die 50sitzigen Propellermaschinen vom Typ Saab 2000 sogar dreimal in Dresden und Hamburg ab. Die Flugzeit beträgt 60 Minuten. Obwohl Dresden und Hamburg bereits seit über 20 Jahren Partnerstädte sind, waren sie bisher nicht im Direktflug erreichbar. Als Eröffnungsangebot ist der Hin- und Rückflug 199 Euro pro Person buchbar. www.oltexpress.de
Brautpaare, die gern im Dresdner Barockviertel heiraten möchten, können sich ab Juni im Kulturrathaus, Königstraße 15, das Ja-Wort geben. Ihnen steht für die Eheschließung der Fritz-Löffler-Saal mit seiner historischen Holzbalkendecke zur Verfügung. Er bietet bis zu 144 Gästen Platz und verfügt über eine wunderbare Akustik. Für die musikalische Umrahmung kann der vorhandene Flügel genutzt werden. Von Mai bis Oktober immer samstags von 9 bis 13 Uhr können künftig im Kulturrathaus Ehen geschlossen werden. Die Termine vergibt das Standesamt Dresden, Goetheallee 55. www.dresden.de/heiraten
Wer Geburtstag hat, bekommt üblicherweise Geschenke. Die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) beschenken seit diesem Jahr ihre Besucher an deren jeweiligem Geburtstag mit freiem Eintritt. „Geburtstagskinder“ jeden Alters legen an der Kasse ihren Personalausweis vor und erhalten an dem Tag freien Eintritt in alle Museen der SKD an den Standorten Dresden, Leipzig und Herrnhut. Diese Regelung gilt auch für das Historische Grüne Gewölbe und sämtliche Sonderausstellungen.
Immer auf dem neuesten Stand der Wissenschaft zu sein, heißt auch, zu wissen, woran die Forscher arbeiten. Mit dem Start des Dresden Science Calendar werden alle wissenschaftlichen Veranstaltungen im Raum Dresden auf einen Blick zugänglich gemacht. Im Rahmen des Wissenschaftsnetzwerkes DRESDEN-concept und in Kooperation mit der Stadt und der Sandstein Neue Medien GmbH ist eine für den Informationsaustausch über wissenschaftliche Veranstaltungen maßgeschneiderte Internetplattform entstanden. Jeder, einschließlich der wissenschaftlich interessierten Öffentlichkeit, kann alle Ankündigungen nach verschiedenen Kriterien gefiltert abrufen. Die Internetplattform bietet auch Schnittstellen an, um relevante Vorträge zu einmal ausgewählten Suchkriterien und persönlichen Interessen automatisch vorzusortieren und regelmäßig strukturierte Benachrichtigungen per RSS-feed, iCal-Kalenderabonnement oder über andere Datenkanäle zu erhalten. Der Dresden Science Calendar ergänzt damit die bestehenden Ankündigungssysteme der einzelnen Institute, aus welchen die Informationen automatisch synchronisiert werden. www. wissenschaft.dresden.de/calendar
Kurz und knapp stellt sich Dresden im Stadt-Atlas vor. Er enthält Straßen- und Wegekarten und Informationen zum öffentlichen Nahverkehr. Er gibt Auskunft, wo sich öffentliche und kulturelle Einrichtungen, Fußgängerzonen, öffentliche Toiletten, Einbahnstraßen, Parkplätze und Taxi-Standorte befinden. Darüber hinaus empfiehlt der Stadt-Atlas mit Text, Karte und 3D-Ansicht einen Stadtrundgang durch die Altstadt und die Neustadt von Dresden. Ein weiterer Teil des Stadt-Atlasses befasst sich mit 20 Jahren Kommunalentwicklung. Daten, Karten und Statistiken beschreiben die Entwicklung, zum Beispiel von Wohnungsbau, Verkehrsprojekten, Natur- und Denkmalschutz. Alte und neue Luftbilder werden gegenübergestellt. Die Broschüre im A4-Format umfasst 98 Seiten und kostet 5,35 Euro. Sie ist erhältlich in ausgewählten Buchhandlungen und im Kundenservice des Städtischen Vermessungsamtes, World Trade Center, Ammonstraße 74, 2. OG, Zimmer 2852, Telefon 4 88 41 38 oder 4 88 41 16, Fax 4 88 39 64, E-Mail vermessungsamt-ks@dresden.de. Öffnungszeiten: Montag und Freitag von 9 bis 12 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 9 bis 18 Uhr. www.dresden.de/online-shop.
Die sächsische Justiz versteigert beschlagnahmte oder gepfändete Gegenstände auch via Internet. Sachsens Justizminister Martens (FDP) verspricht sich dadurch „bessere Verkaufschancen und höhere Erlöse im Interesse von Gläubigern und Schuldnern“. Sachsen nutzt zusammen mit anderen Bundesländern eine extra dafür eingerichtete Internetplattform, die rund um die Uhr von Interessenten zu erreichen ist, unter www.justiz-auktion.de
Im Naturschutzgebiet Sächsische Schweiz dürfen Klettersportler die Felsen erklimmen. Der Landtag passte dafür das Landesumweltrecht an das neue Bundesrecht unter Beibehaltung landesrechtlicher Regelungen an. „So wäre es zum Beispiel nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten, in der Sächsischen Schweiz Klettersport zu betreiben“, so Umweltminister Frank Kupfer (CDU). „Das Felsklettern in der Sächsischen Schweiz hat eine lange Tradition. Die Sportverbände arbeiten aktiv im Naturschutz mit und betreiben ihren Sport sehr verantwortungsvoll“, erklärt der Minister, weshalb Sachsen mit der Gesetzesanpassung das Verbot umging.
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