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Indem Sachsens Regierung die Geschäfte der inzwischen notverkauften SachsenLB in Irland gebilligt und sogar noch für die Erweiterung ihrer riskanten Geschäfte gestimmt hatte, brach sie die Verfassung. Dieses Urteil fällte heute der Sächsische Verfassungsgerichtshof in Leipzig. Die Regierung hätte sich die Zustimmung vom Landtag holen müssen. Auch handelte sie beim Notverkauf der vor der Pleite stehenden Bank verfassungswidrig, weil sie sich die notwendig gewordene Bürgschaft nur vom Finanzausschuss, aber nicht vom Plenum des Landtages absegnen ließ. Eben mit dieser Auffassung war die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag vor den Verfassungsgerichtshof gezogen.
„Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die Staatsregierung und ein Sieg für die Demokratie und die Rechte des Landtags“, kommentierte Antje Hermenau, Fraktionschefin der Grünen den Richterspruch. Alleingänge der Staatsregierung wie im Fall der SachsenLB seien in Zukunft nicht mehr möglich. Das Gericht monierte beispielsweise fest, dass der damalige Finanzminister Horst Metz (CDU), um das Budgetrecht des Landtags zu wahren, die Erhöhung der Kreditlinie für die SachsenLB Europe in Dublin hätte ablehnen müssen. Auch stellten die Verfassungsrichter fest, dass die Regierung die Rechte des Landtags bei der Übernahme der Bürgschaft über 2,75 Milliarden Euro verletzte, weil sie ihm keinen Nachtragshaushalt vorgelegt hat.
Das Budgetrecht des Landtags beschränke sich nach diesem Urteil nicht allein darauf, bei der Aufstellung des Haushaltsplans mitzuwirken, meinen die Grünen. „Jede Entscheidung, die künftige Haushalte betrifft, unterliegt damit dem Budgetrecht des Parlaments“, so Antje Hermenau. Diese verfassungsrechtliche Klarstellung habe bundesweite Bedeutung, auch in Hinblick auf die Probleme in anderen Landesbanken.
„Für kurzfristige Schlussfolgerungen ist die Materie allerdings zu kompliziert. Was das Urteil im Einzelnen bedeutet und welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind, bleibt daher einer sorgfältigen Prüfung vorbehalten“, lässt dagegen Finanzminister Georg Unland (CDU) ausrichten. Der CDU-Fraktionschef im Landtag, Steffen Flath (CDU) anerkennt zumindest: „Mit ihrer heutigen Entscheidung haben die Leipziger Verfassungsrichter die Rechte des Sächsischen Landtages gestärkt.“ Diese verfassungsrechtliche Klarstellung sei zu begrüßen, auch wenn das umfängliche Urteil noch einer eingehenden Auswertung bedürfe. Das Urteil berühre nicht die Wirksamkeit der Landesbürgschaft.
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Wer Geburtstag hat, bekommt üblicherweise Geschenke. Die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) beschenken seit diesem Jahr ihre Besucher an deren jeweiligem Geburtstag mit freiem Eintritt. „Geburtstagskinder“ jeden Alters legen an der Kasse ihren Personalausweis vor und erhalten an dem Tag freien Eintritt in alle Museen der SKD an den Standorten Dresden, Leipzig und Herrnhut. Diese Regelung gilt auch für das Historische Grüne Gewölbe und sämtliche Sonderausstellungen.
Immer auf dem neuesten Stand der Wissenschaft zu sein, heißt auch, zu wissen, woran die Forscher arbeiten. Mit dem Start des Dresden Science Calendar werden alle wissenschaftlichen Veranstaltungen im Raum Dresden auf einen Blick zugänglich gemacht. Im Rahmen des Wissenschaftsnetzwerkes DRESDEN-concept und in Kooperation mit der Stadt und der Sandstein Neue Medien GmbH ist eine für den Informationsaustausch über wissenschaftliche Veranstaltungen maßgeschneiderte Internetplattform entstanden. Jeder, einschließlich der wissenschaftlich interessierten Öffentlichkeit, kann alle Ankündigungen nach verschiedenen Kriterien gefiltert abrufen. Die Internetplattform bietet auch Schnittstellen an, um relevante Vorträge zu einmal ausgewählten Suchkriterien und persönlichen Interessen automatisch vorzusortieren und regelmäßig strukturierte Benachrichtigungen per RSS-feed, iCal-Kalenderabonnement oder über andere Datenkanäle zu erhalten. Der Dresden Science Calendar ergänzt damit die bestehenden Ankündigungssysteme der einzelnen Institute, aus welchen die Informationen automatisch synchronisiert werden. www. wissenschaft.dresden.de/calendar
Kurz und knapp stellt sich Dresden im Stadt-Atlas vor. Er enthält Straßen- und Wegekarten und Informationen zum öffentlichen Nahverkehr. Er gibt Auskunft, wo sich öffentliche und kulturelle Einrichtungen, Fußgängerzonen, öffentliche Toiletten, Einbahnstraßen, Parkplätze und Taxi-Standorte befinden. Darüber hinaus empfiehlt der Stadt-Atlas mit Text, Karte und 3D-Ansicht einen Stadtrundgang durch die Altstadt und die Neustadt von Dresden. Ein weiterer Teil des Stadt-Atlasses befasst sich mit 20 Jahren Kommunalentwicklung. Daten, Karten und Statistiken beschreiben die Entwicklung, zum Beispiel von Wohnungsbau, Verkehrsprojekten, Natur- und Denkmalschutz. Alte und neue Luftbilder werden gegenübergestellt. Die Broschüre im A4-Format umfasst 98 Seiten und kostet 5,35 Euro. Sie ist erhältlich in ausgewählten Buchhandlungen und im Kundenservice des Städtischen Vermessungsamtes, World Trade Center, Ammonstraße 74, 2. OG, Zimmer 2852, Telefon 4 88 41 38 oder 4 88 41 16, Fax 4 88 39 64, E-Mail vermessungsamt-ks@dresden.de. Öffnungszeiten: Montag und Freitag von 9 bis 12 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 9 bis 18 Uhr. www.dresden.de/online-shop.
Die sächsische Justiz versteigert beschlagnahmte oder gepfändete Gegenstände auch via Internet. Sachsens Justizminister Martens (FDP) verspricht sich dadurch „bessere Verkaufschancen und höhere Erlöse im Interesse von Gläubigern und Schuldnern“. Sachsen nutzt zusammen mit anderen Bundesländern eine extra dafür eingerichtete Internetplattform, die rund um die Uhr von Interessenten zu erreichen ist, unter www.justiz-auktion.de
Im Naturschutzgebiet Sächsische Schweiz dürfen Klettersportler die Felsen erklimmen. Der Landtag passte dafür das Landesumweltrecht an das neue Bundesrecht unter Beibehaltung landesrechtlicher Regelungen an. „So wäre es zum Beispiel nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten, in der Sächsischen Schweiz Klettersport zu betreiben“, so Umweltminister Frank Kupfer (CDU). „Das Felsklettern in der Sächsischen Schweiz hat eine lange Tradition. Die Sportverbände arbeiten aktiv im Naturschutz mit und betreiben ihren Sport sehr verantwortungsvoll“, erklärt der Minister, weshalb Sachsen mit der Gesetzesanpassung das Verbot umging.
Mit Kompass und Karte unterwegs zu sein, ist die gewohnte Art, Sachsen wandernd zu entdecken. Doch die Tourismus Marketing Gesellschaft Sachsen (TMGS) hält für alle Rucksack-Touristen auch Online-Wanderpläne für die sechs beliebtesten Wanderrouten bereit: den Sächsischen Weinwanderweg, den Malerweg, Oberlausitzer Bergweg, Vogtland Panorama Weg, für die Kammtour Erzgebirge-Vogtland und den Muldentalwanderweg. Alle wichtigen Details vom Streckenverlauf über Schwierigkeitsgrad bis hin zu Rastplätzen und Entfernungen sowie die gps-Daten sind auf den Wanderseiten zu finden. Wofür die TMGS mit dem Freizeit- und Tourismusportal AlpRegio kooperiert. www.sachsen-tourismus.de
Die Stadt Dresden bietet ein interaktives Internetportal zur kulturellen Bildung an: Kinder, Jugendliche und Erwachsene, aber auch Familien und Schulklassen können auf dem Portal nach geeigneten Kursen und Veranstaltungen suchen. Kultureinrichtungen können ihre Angebote selbstständig einpflegen und aktualisieren. Das Portal beruht auf einer Kooperation zwischen dem Kulturamt und der Medien Verlags GmbH. Es wird aus Fördermitteln des Sächsischen Wissenschaftsministeriums und der Stadt finanziert. www.dresdner-kulturelle-bildung.de
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