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Sachsen schränkt das Versammlungsrecht ein. Der Landtag beschloss gestern mit den Stimmen von CDU und FDP ein schärferes Versammlungsgesetz. Damit sollen Kommunen Neonazi-Aufmärsche, aber auch Gegendemonstrationen insbesondere an „Orten von historisch herausragender Bedeutung“ verbieten können. Solche Orte sind das Völkerschlachtdenkmal in Leipzig, die Frauenkirche mit dem Neumarkt in Dresden sowie am 13. und 14. Februar die Dresdner Altstadt und die südliche Innere Neustadt. Allerdings droht nur dann ein Verbot, wenn die Kundgebung an dem Gedenkort die Würde von Opfern „nationalsozialistischer oder kommunistischer Gewaltherrschaft oder Kriege“ verletzt.
Nicht weil sie für Neonazi-Demos in Sachsen sind, stimmten Linke, Grüne und SPD im Landtag gegen das Gesetz, sondern weil sie darin einen Angriff auf die Versammlungsfreiheit sehen. Die drei Fraktionen halten es schlichtweg für verfassungswidrig. „Dieses Gesetz atmet einen Geist der Unfreiheit. Die Koalition spricht von Menschenwürde, möchte aber endlich Schluss machen mit Demonstrationen, die ihr nicht passen", sagte Johannes Lichdi von den Grünen. Mit dem Gesetz werde die Hoffnung geweckt, dass Neonazi-Aufmärsche am 13. und 14. Februar in Dresden bald der Vergangenheit angehören, doch diese Hoffnung werde sich nicht erfüllen.
Die Linke lief gegen die Gleichsetzung „nationalsozialistischer oder kommunistischer Gewaltherrschaft“ Sturm und prophezeite der CDU/FDP-Koalition: „Sie werden mit ihrem Versuch, die Totalitarismustheorie ins Versammlungsrecht zu transformieren, kläglich scheitern“, so Klaus Bartl. Es sei niemandem gedient, auch nicht der Würde von Opfern, wenn aus vermeintlichen Gründen der Erinnerungskultur in höchst waghalsiger Weise verfassungsmäßige Grundrechte beschnitten werden. Unmittelbar nach der Abstimmung, forderten die Linken Landtagspräsident Matthias Rößler (CDU) auf, das Gesetz nicht in Kraft treten zu lassen.
Doch CDU-Landtagsabgeordneter Marko Schiemann wiegelt ab, das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit werde nicht ausgehöhlt: „Vielmehr haben nun die Versammlungsbehörden ein Instrument in der Hand, den Dresdner Bürgerinnen und Bürgern ein stilles und würdevolles Gedenken an die Zerstörung Dresdens am 13. Februar zu ermöglichen.“ Das Gesetz schaffe ein „wesentliches Stück mehr Rechtssicherheit“. Diese Behauptung muss sich in der Praxis allerdings erst beweisen.
Auf jeden Fall werde die neue Rechtslage schon in diesem Jahr zum 13. Februar angewendet, heißt es aus dem Rathaus. „Das neue Gesetz wird Grundlage für die Koordination der verschiedenen Versammlungsanmeldungen sein“, sagt Ordnungsbürgermeister Detlef Sittel (CDU). Von einem Verbot des Neonazi-Zuges durch Dresden spricht er noch nicht. Oberbürgermeisterin Helma Orosz (CDU) dämpft schon mal zu hohe Erwartungen: „Natürlich bietet das Gesetz keine generelle Grundlage Aufmärsche von Neonazis zu verbieten. Es versetzt uns aber sehr wohl in die Lage das Stille Gedenken der Bürgerinnen und Bürger in der historischen Altstadt zu schützen.“
Die Tabuzonen für Neonazi-Kundgebungen und Gegendemonstrationen in Dresden sind laut Gesetz der Neumarkt sowie am 13. und 14. Februar die nördliche Altstadt und die südliche Innere Neustadt. Die letzten beiden umfassen den Theaterplatz, den Schlossplatz, die Augustusbrücke, den Neustädter Markt, die Köpckestraße, den Carolaplatz, die Carolabrücke, die St. Petersburger Straße zwischen Carolabrücke und Pirnaischem Platz, den Rathenauplatz, den Pirnaischen Platz, die westliche Seite der Ringstraße bis zum Rathausplatz, die Stichstraße am Rathaus entlang, die Pfarrgasse bis zum Altmarkt, die Wilsdruffer Straße, den Postplatz und die Sophienstraße.
Auf den Straßen und Plätzen, die außerhalb der Tabuzonen liegen, könnten die Neonazis wie bisher ungehindert am 13. oder 14. Februar durch Dresden marschieren. Es sei denn „die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ist unmittelbar gefährdet“. Das ist sie nach der neuen Rechtslage, wenn frühere Versammlungen des Anmelders schon mal zur „Gefährdung oder Störung“ geführt haben. Es reicht die „Annahme, dass die Versammlung oder der Aufzug zu einer Gefährdung führen“. Mit diesem Passus könnte man in der Tat die Rechtsextremen für immer aus Dresden vertreiben, aber auch mit dem Traktor demonstrierende Milchbauern.
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Grafiken, die Künstler 1989/1990 und 2009/2010 in der Dresdner Grafikwerkstatt druckten, sind bis zum 30. September in der neuen Ausstellung der „Galerie 2. Stock“ im Rathaus zu sehen. Auch wenn die Themen 20 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit nicht vordergründig verarbeitet worden sind, so sind sie doch als Atmosphäre und „Hintergrundleuchten“ spürbar. Grafiken von Klaus Drechsler, Angela Hampel, Eberhard Havekost, Christiane Just, Maja Nagel, Gudrun Trendafilov und Claus Weidensdorfer sind zu sehen. Seit 1958 werden in der Grafikwerkstatt Dresden, Arbeitsmöglichkeiten für Dresdner Künstler angeboten. Geöffnet ist die „Galerie 2. Stock“ montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr. Der Eintritt ist frei.
Mit Kompass und Karte unterwegs zu sein, ist die gewohnte Art, Sachsen wandernd zu entdecken. Jetzt hat die Tourismus Marketing Gesellschaft Sachsen (TMGS) für alle Rucksack-Touristen ein neues Angebot parat: Online-Wanderpläne für die sechs beliebtesten Wanderrouten: Sächsischer Weinwanderweg, Malerweg, Oberlausitzer Bergweg, Vogtland Panorama Weg, Kammtour Erzgebirge-Vogtland und Muldentalwanderweg. Alle wichtigen Details vom Streckenverlauf über Schwierigkeitsgrad bis hin zu Rastplätzen und Entfernungen sowie die gps-Daten sind auf den Wanderseiten zu finden. Wofür die TMGS mit dem Freizeit- und Tourismusportal AlpRegio kooperiert. www.sachsen-tourismus.de
Ab Dezember bekommt Dresden eine Direktflugverbindung mehr. Die Fluggesellschaft easyJet eröffnet am 3. Dezember die Nonstoproute Dresden-Basel. Dreimal wöchentlich - mittwochs, freitags und sonntags - wird vom Flughafen Dresden-Klotzsche der EuroAirport Basel-Mulhouse-Freiburg angeflogen. Die neuen Flüge in die Schweiz lassen sich ab 8. Juli buchen unter www.easyJet.com
Aeroflot hat die Flugverbindungen zwischen Dresden und Moskau-Scheremetjewo weiter verbessert. Seit Juni bietet die russische Fluggesellschaft einen zusätzlichen Flug am Mittwoch und damit drei Nonstopflüge pro Woche und Richtung an. Der moderne Airbus A319 mit 116 Plätzen startet um 17.20 Uhr, montags bereits um 16.40 Uhr in Dresden. Die Landung in Moskau erfolgt um 21.55 Uhr bzw. am Montag um 21.15 Uhr. In der russischen Hauptstadt hebt die Maschine um 15 Uhr Ortszeit ab und erreicht Dresden um 15.40 Uhr Ortszeit. Den Hin- und Rückflug kostet inklusive aller Steuern und Gebühren ab 211 Euro. Die Flugzeit beträgt rund zweieinhalb Stunden.
Auch in diesem Jahr will Sachsens Umweltministerium mit Postkarten zur Natur des Jahres 2010 den Blick wieder auf bekannte und weniger bekannte Schönheiten unserer heimischen Flora und Fauna lenken. Ausgesucht wurden dafür der Dachs (Tier des Jahres 2010), der Schönbär (Schmetterling d. J.), die Vogelkirsche (Baum d. J.), der Teichmolch (Lurch d. J.), die Herbstzeitlose (Giftpflanze d. J.) und der Efeu (Arzneipflanze d. J.). Die Postkarten kann man sich auf der Internetseite des Umweltministeriums ansehen oder kostenfrei beim Zentralen Broschürenversand der Staatsregierung bestellen: publikationen(at).sachsen.de http://www.natur.sachsen.de
Das Romain-Rolland-Gymnasium Dresden und das Anton-Philipp-Reclam-Gymnasium Leipzig sind die ersten Schulen in Sachsen, die parallel zum deutschen Abitur das Französische Baccalauréat (AbiBac) anbieten. Ab Schuljahr 2010/2011 können sich Gymnasiasten der Klassenstufe zehn, die die vertiefte sprachliche Ausbildung durchlaufen haben, darauf vorbereiten. In den Klassenstufen zehn bis 12 wird dann Französisch auf erhöhtem Niveau unterrichtet. In den letzten drei Jahren vor dem Abitur geht es auch in Geschichte und einem weiteren gesellschaftwissenschaftlichen Fach französischsprachig zu. Dresden kooperiert dabei mit einer Schule in Strasbourg, Leipzig mit einer Schule in Montpellier.
In Dresden-Neustadt entsteht eine neue Tempo-30-Zone westlich der Königsbrücker Straße, die im Süden durch die Antonstraße und im Norden durch den Bischofsweg begrenzt wird. Im Westen reicht sie bis zu den Bahnanlagen. Die Geschwindigkeitsbegrenzung soll den Durchgangsverkehr fernhalten und die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer erhöhen. In diesem Zusammenhang gibt die Stadt den als Einbahnstraße ausgewiesenen Dammweg zwischen Eschenstraße und Bischofsweg in beiden Richtungen für den Radverkehr frei und schafft damit eine Alternative zur belebten Königsbrücker Straße. Das Parken entfällt dafür auf diesem Abschnitt des Dammweges.
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