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Sachsen schränkt das Versammlungsrecht ein. Der Landtag beschloss gestern mit den Stimmen von CDU und FDP ein schärferes Versammlungsgesetz. Damit sollen Kommunen Neonazi-Aufmärsche, aber auch Gegendemonstrationen insbesondere an „Orten von historisch herausragender Bedeutung“ verbieten können. Solche Orte sind das Völkerschlachtdenkmal in Leipzig, die Frauenkirche mit dem Neumarkt in Dresden sowie am 13. und 14. Februar die Dresdner Altstadt und die südliche Innere Neustadt. Allerdings droht nur dann ein Verbot, wenn die Kundgebung an dem Gedenkort die Würde von Opfern „nationalsozialistischer oder kommunistischer Gewaltherrschaft oder Kriege“ verletzt.
Nicht weil sie für Neonazi-Demos in Sachsen sind, stimmten Linke, Grüne und SPD im Landtag gegen das Gesetz, sondern weil sie darin einen Angriff auf die Versammlungsfreiheit sehen. Die drei Fraktionen halten es schlichtweg für verfassungswidrig. „Dieses Gesetz atmet einen Geist der Unfreiheit. Die Koalition spricht von Menschenwürde, möchte aber endlich Schluss machen mit Demonstrationen, die ihr nicht passen", sagte Johannes Lichdi von den Grünen. Mit dem Gesetz werde die Hoffnung geweckt, dass Neonazi-Aufmärsche am 13. und 14. Februar in Dresden bald der Vergangenheit angehören, doch diese Hoffnung werde sich nicht erfüllen.
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Die Linke lief gegen die Gleichsetzung „nationalsozialistischer oder kommunistischer Gewaltherrschaft“ Sturm und prophezeite der CDU/FDP-Koalition: „Sie werden mit ihrem Versuch, die Totalitarismustheorie ins Versammlungsrecht zu transformieren, kläglich scheitern“, so Klaus Bartl. Es sei niemandem gedient, auch nicht der Würde von Opfern, wenn aus vermeintlichen Gründen der Erinnerungskultur in höchst waghalsiger Weise verfassungsmäßige Grundrechte beschnitten werden. Unmittelbar nach der Abstimmung, forderten die Linken Landtagspräsident Matthias Rößler (CDU) auf, das Gesetz nicht in Kraft treten zu lassen.
Doch CDU-Landtagsabgeordneter Marko Schiemann wiegelt ab, das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit werde nicht ausgehöhlt: „Vielmehr haben nun die Versammlungsbehörden ein Instrument in der Hand, den Dresdner Bürgerinnen und Bürgern ein stilles und würdevolles Gedenken an die Zerstörung Dresdens am 13. Februar zu ermöglichen.“ Das Gesetz schaffe ein „wesentliches Stück mehr Rechtssicherheit“. Diese Behauptung muss sich in der Praxis allerdings erst beweisen.
Auf jeden Fall werde die neue Rechtslage schon in diesem Jahr zum 13. Februar angewendet, heißt es aus dem Rathaus. „Das neue Gesetz wird Grundlage für die Koordination der verschiedenen Versammlungsanmeldungen sein“, sagt Ordnungsbürgermeister Detlef Sittel (CDU). Von einem Verbot des Neonazi-Zuges durch Dresden spricht er noch nicht. Oberbürgermeisterin Helma Orosz (CDU) dämpft schon mal zu hohe Erwartungen: „Natürlich bietet das Gesetz keine generelle Grundlage Aufmärsche von Neonazis zu verbieten. Es versetzt uns aber sehr wohl in die Lage das Stille Gedenken der Bürgerinnen und Bürger in der historischen Altstadt zu schützen.“
Die Tabuzonen für Neonazi-Kundgebungen und Gegendemonstrationen in Dresden sind laut Gesetz der Neumarkt sowie am 13. und 14. Februar die nördliche Altstadt und die südliche Innere Neustadt. Die letzten beiden umfassen den Theaterplatz, den Schlossplatz, die Augustusbrücke, den Neustädter Markt, die Köpckestraße, den Carolaplatz, die Carolabrücke, die St. Petersburger Straße zwischen Carolabrücke und Pirnaischem Platz, den Rathenauplatz, den Pirnaischen Platz, die westliche Seite der Ringstraße bis zum Rathausplatz, die Stichstraße am Rathaus entlang, die Pfarrgasse bis zum Altmarkt, die Wilsdruffer Straße, den Postplatz und die Sophienstraße.
Auf den Straßen und Plätzen, die außerhalb der Tabuzonen liegen, könnten die Neonazis wie bisher ungehindert am 13. oder 14. Februar durch Dresden marschieren. Es sei denn „die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ist unmittelbar gefährdet“. Das ist sie nach der neuen Rechtslage, wenn frühere Versammlungen des Anmelders schon mal zur „Gefährdung oder Störung“ geführt haben. Es reicht die „Annahme, dass die Versammlung oder der Aufzug zu einer Gefährdung führen“. Mit diesem Passus könnte man in der Tat die Rechtsextremen für immer aus Dresden vertreiben, aber auch mit dem Traktor demonstrierende Milchbauern.
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Wer Geburtstag hat, bekommt üblicherweise Geschenke. Die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) beschenken seit diesem Jahr ihre Besucher an deren jeweiligem Geburtstag mit freiem Eintritt. „Geburtstagskinder“ jeden Alters legen an der Kasse ihren Personalausweis vor und erhalten an dem Tag freien Eintritt in alle Museen der SKD an den Standorten Dresden, Leipzig und Herrnhut. Diese Regelung gilt auch für das Historische Grüne Gewölbe und sämtliche Sonderausstellungen.
Immer auf dem neuesten Stand der Wissenschaft zu sein, heißt auch, zu wissen, woran die Forscher arbeiten. Mit dem Start des Dresden Science Calendar werden alle wissenschaftlichen Veranstaltungen im Raum Dresden auf einen Blick zugänglich gemacht. Im Rahmen des Wissenschaftsnetzwerkes DRESDEN-concept und in Kooperation mit der Stadt und der Sandstein Neue Medien GmbH ist eine für den Informationsaustausch über wissenschaftliche Veranstaltungen maßgeschneiderte Internetplattform entstanden. Jeder, einschließlich der wissenschaftlich interessierten Öffentlichkeit, kann alle Ankündigungen nach verschiedenen Kriterien gefiltert abrufen. Die Internetplattform bietet auch Schnittstellen an, um relevante Vorträge zu einmal ausgewählten Suchkriterien und persönlichen Interessen automatisch vorzusortieren und regelmäßig strukturierte Benachrichtigungen per RSS-feed, iCal-Kalenderabonnement oder über andere Datenkanäle zu erhalten. Der Dresden Science Calendar ergänzt damit die bestehenden Ankündigungssysteme der einzelnen Institute, aus welchen die Informationen automatisch synchronisiert werden. www. wissenschaft.dresden.de/calendar
Kurz und knapp stellt sich Dresden im Stadt-Atlas vor. Er enthält Straßen- und Wegekarten und Informationen zum öffentlichen Nahverkehr. Er gibt Auskunft, wo sich öffentliche und kulturelle Einrichtungen, Fußgängerzonen, öffentliche Toiletten, Einbahnstraßen, Parkplätze und Taxi-Standorte befinden. Darüber hinaus empfiehlt der Stadt-Atlas mit Text, Karte und 3D-Ansicht einen Stadtrundgang durch die Altstadt und die Neustadt von Dresden. Ein weiterer Teil des Stadt-Atlasses befasst sich mit 20 Jahren Kommunalentwicklung. Daten, Karten und Statistiken beschreiben die Entwicklung, zum Beispiel von Wohnungsbau, Verkehrsprojekten, Natur- und Denkmalschutz. Alte und neue Luftbilder werden gegenübergestellt. Die Broschüre im A4-Format umfasst 98 Seiten und kostet 5,35 Euro. Sie ist erhältlich in ausgewählten Buchhandlungen und im Kundenservice des Städtischen Vermessungsamtes, World Trade Center, Ammonstraße 74, 2. OG, Zimmer 2852, Telefon 4 88 41 38 oder 4 88 41 16, Fax 4 88 39 64, E-Mail vermessungsamt-ks@dresden.de. Öffnungszeiten: Montag und Freitag von 9 bis 12 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 9 bis 18 Uhr. www.dresden.de/online-shop.
Die sächsische Justiz versteigert beschlagnahmte oder gepfändete Gegenstände auch via Internet. Sachsens Justizminister Martens (FDP) verspricht sich dadurch „bessere Verkaufschancen und höhere Erlöse im Interesse von Gläubigern und Schuldnern“. Sachsen nutzt zusammen mit anderen Bundesländern eine extra dafür eingerichtete Internetplattform, die rund um die Uhr von Interessenten zu erreichen ist, unter www.justiz-auktion.de
Im Naturschutzgebiet Sächsische Schweiz dürfen Klettersportler die Felsen erklimmen. Der Landtag passte dafür das Landesumweltrecht an das neue Bundesrecht unter Beibehaltung landesrechtlicher Regelungen an. „So wäre es zum Beispiel nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten, in der Sächsischen Schweiz Klettersport zu betreiben“, so Umweltminister Frank Kupfer (CDU). „Das Felsklettern in der Sächsischen Schweiz hat eine lange Tradition. Die Sportverbände arbeiten aktiv im Naturschutz mit und betreiben ihren Sport sehr verantwortungsvoll“, erklärt der Minister, weshalb Sachsen mit der Gesetzesanpassung das Verbot umging.
Mit Kompass und Karte unterwegs zu sein, ist die gewohnte Art, Sachsen wandernd zu entdecken. Doch die Tourismus Marketing Gesellschaft Sachsen (TMGS) hält für alle Rucksack-Touristen auch Online-Wanderpläne für die sechs beliebtesten Wanderrouten bereit: den Sächsischen Weinwanderweg, den Malerweg, Oberlausitzer Bergweg, Vogtland Panorama Weg, für die Kammtour Erzgebirge-Vogtland und den Muldentalwanderweg. Alle wichtigen Details vom Streckenverlauf über Schwierigkeitsgrad bis hin zu Rastplätzen und Entfernungen sowie die gps-Daten sind auf den Wanderseiten zu finden. Wofür die TMGS mit dem Freizeit- und Tourismusportal AlpRegio kooperiert. www.sachsen-tourismus.de
Die Stadt Dresden bietet ein interaktives Internetportal zur kulturellen Bildung an: Kinder, Jugendliche und Erwachsene, aber auch Familien und Schulklassen können auf dem Portal nach geeigneten Kursen und Veranstaltungen suchen. Kultureinrichtungen können ihre Angebote selbstständig einpflegen und aktualisieren. Das Portal beruht auf einer Kooperation zwischen dem Kulturamt und der Medien Verlags GmbH. Es wird aus Fördermitteln des Sächsischen Wissenschaftsministeriums und der Stadt finanziert. www.dresdner-kulturelle-bildung.de
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