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Dresdens Oberbürgermeisterin Helma Orosz (CDU) muss den Anblick ertragen, wie sie nur mit Strapsen, Schärpe und Amtskette bekleidet vor der fiktiven Waldschlösschenbrücke posiert. Das provozierende Bild der Malerin Erika Lust „Frau Orosz wirbt für das Welterbe“ darf ausgestellt und damit auch im Internet verbreitet werden. Das entschied heute das Oberlandesgericht Dresden. Der 4. Zivilsenat hob damit die Entscheidung des Landgerichtes Dresden auf, dass der Malerin unter Androhung einer Geldstrafe in Höhe von 250000 Euro oder sechs Monate Haft untersagt hatte, dass Nacktbild in der Öffentlichkeit zu zeigen.
Helma Orosz hatte geklagt, weil sie ihre Intimsphäre verletzt sieht: „Ich fühle mich als Frau diskriminiert und entwürdigen dargestellt.“ Die Pose und die Nacktheit würden zudem das Oberbürgermeisteramt beschädigen. Doch die Richter am Oberlandesgericht Dresden sehen den Fall anders. Bei dem Bild handele es sich „um eine satirische Darstellung eines aktuellen politischen Geschehens, die dem Schutz der allgemeinen Meinungsfreiheit unterliege.“ Und satirische Darstellungen genössen einen weiten Freiraum.
Bekanntlich hatte die Malerin wiederholt betont, dass ihr Bild ein Statement auf die Schande sei, die Dresden durch den Verlust des Unesco-Welterbetitels erlitt, weil die Stadtverwaltung am Bau der Waldschlösschenbrücke festhält. Es habe sie maßlos aufgeregt, dass die Oberbürgermeisterin zum Welterbekomitee nach Sevilla gereist war, obwohl sie keine Argumente für den Erhalt des Welterbe-Titels vorweisen konnte, also mit leeren Händen vor das Komitee getreten sei.
Der 4. Zivilsenat fügte nun seine Interpretation des Bildes hinzu, bei der Helma Orosz keineswegs schlecht wegkommt: Die Oberbürgermeisterin erscheine als Werberin für den heftig umstrittenen Bau der Waldschlösschenbrücke. Dieses „Werben“ werde „in erkennbar satirischer Absicht durch die Platzierung der Klägerin mit geöffneten Armen und zur Brücke hindeutenden Pose verdeutlicht und zugleich ins Lächerliche gezogen.“ Und auch die Nacktheit verstehen die Richter des OLG in diesem Kontext als „allegorische Darstellung der Unmöglichkeit oder Unfähigkeit zur Abwendung des Verlustes des Welterbetitels.“
Das heutige Urteil des Oberlandesgerichts Dresden stärkt die Freiheit der Kunst und es ist ein Plädoyer auf die freie Meinungsäußerung. „Ich bin erleichtert und glücklich“, sagt Erika Lust, die zur Urteilsverkündung erschienen war. Mit dem vom Landgericht auferlegten Ausstellungsverbot wollte sich die Russland-Deutsche nicht abfinden, die in Unfreiheit in einem Gulag in Kasachstan aufgewachsen war. Seit 1989 lebt und arbeitet Erika Lust in Deutschland. Der Alptraum, dass die Zensur sie zwischenzeitlich wieder eingeholt haben könnte, ist seit heute verflogen: „Ich liebe das Land, wo eine kleine Künstlerin gegen eine Oberbürgermeisterin gewinnen kann“.
Doch trotz des Sieges will Erika Lust aus Respekt vor den Gefühlen der Oberbürgermeisterin das Bild vorerst nicht ausstellen. Sie mag auch keine weiteren Karikaturen von der Rathauschefin malen. „Es reicht“, sagt die Künstlerin. Das Interesse an der Politikerin Helma Orosz ist dahin.
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Wer Geburtstag hat, bekommt üblicherweise Geschenke. Die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) beschenken seit diesem Jahr ihre Besucher an deren jeweiligem Geburtstag mit freiem Eintritt. „Geburtstagskinder“ jeden Alters legen an der Kasse ihren Personalausweis vor und erhalten an dem Tag freien Eintritt in alle Museen der SKD an den Standorten Dresden, Leipzig und Herrnhut. Diese Regelung gilt auch für das Historische Grüne Gewölbe und sämtliche Sonderausstellungen.
Immer auf dem neuesten Stand der Wissenschaft zu sein, heißt auch, zu wissen, woran die Forscher arbeiten. Mit dem Start des Dresden Science Calendar werden alle wissenschaftlichen Veranstaltungen im Raum Dresden auf einen Blick zugänglich gemacht. Im Rahmen des Wissenschaftsnetzwerkes DRESDEN-concept und in Kooperation mit der Stadt und der Sandstein Neue Medien GmbH ist eine für den Informationsaustausch über wissenschaftliche Veranstaltungen maßgeschneiderte Internetplattform entstanden. Jeder, einschließlich der wissenschaftlich interessierten Öffentlichkeit, kann alle Ankündigungen nach verschiedenen Kriterien gefiltert abrufen. Die Internetplattform bietet auch Schnittstellen an, um relevante Vorträge zu einmal ausgewählten Suchkriterien und persönlichen Interessen automatisch vorzusortieren und regelmäßig strukturierte Benachrichtigungen per RSS-feed, iCal-Kalenderabonnement oder über andere Datenkanäle zu erhalten. Der Dresden Science Calendar ergänzt damit die bestehenden Ankündigungssysteme der einzelnen Institute, aus welchen die Informationen automatisch synchronisiert werden. www. wissenschaft.dresden.de/calendar
Kurz und knapp stellt sich Dresden im Stadt-Atlas vor. Er enthält Straßen- und Wegekarten und Informationen zum öffentlichen Nahverkehr. Er gibt Auskunft, wo sich öffentliche und kulturelle Einrichtungen, Fußgängerzonen, öffentliche Toiletten, Einbahnstraßen, Parkplätze und Taxi-Standorte befinden. Darüber hinaus empfiehlt der Stadt-Atlas mit Text, Karte und 3D-Ansicht einen Stadtrundgang durch die Altstadt und die Neustadt von Dresden. Ein weiterer Teil des Stadt-Atlasses befasst sich mit 20 Jahren Kommunalentwicklung. Daten, Karten und Statistiken beschreiben die Entwicklung, zum Beispiel von Wohnungsbau, Verkehrsprojekten, Natur- und Denkmalschutz. Alte und neue Luftbilder werden gegenübergestellt. Die Broschüre im A4-Format umfasst 98 Seiten und kostet 5,35 Euro. Sie ist erhältlich in ausgewählten Buchhandlungen und im Kundenservice des Städtischen Vermessungsamtes, World Trade Center, Ammonstraße 74, 2. OG, Zimmer 2852, Telefon 4 88 41 38 oder 4 88 41 16, Fax 4 88 39 64, E-Mail vermessungsamt-ks@dresden.de. Öffnungszeiten: Montag und Freitag von 9 bis 12 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 9 bis 18 Uhr. www.dresden.de/online-shop.
Die sächsische Justiz versteigert beschlagnahmte oder gepfändete Gegenstände auch via Internet. Sachsens Justizminister Martens (FDP) verspricht sich dadurch „bessere Verkaufschancen und höhere Erlöse im Interesse von Gläubigern und Schuldnern“. Sachsen nutzt zusammen mit anderen Bundesländern eine extra dafür eingerichtete Internetplattform, die rund um die Uhr von Interessenten zu erreichen ist, unter www.justiz-auktion.de
Im Naturschutzgebiet Sächsische Schweiz dürfen Klettersportler die Felsen erklimmen. Der Landtag passte dafür das Landesumweltrecht an das neue Bundesrecht unter Beibehaltung landesrechtlicher Regelungen an. „So wäre es zum Beispiel nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten, in der Sächsischen Schweiz Klettersport zu betreiben“, so Umweltminister Frank Kupfer (CDU). „Das Felsklettern in der Sächsischen Schweiz hat eine lange Tradition. Die Sportverbände arbeiten aktiv im Naturschutz mit und betreiben ihren Sport sehr verantwortungsvoll“, erklärt der Minister, weshalb Sachsen mit der Gesetzesanpassung das Verbot umging.
Mit Kompass und Karte unterwegs zu sein, ist die gewohnte Art, Sachsen wandernd zu entdecken. Doch die Tourismus Marketing Gesellschaft Sachsen (TMGS) hält für alle Rucksack-Touristen auch Online-Wanderpläne für die sechs beliebtesten Wanderrouten bereit: den Sächsischen Weinwanderweg, den Malerweg, Oberlausitzer Bergweg, Vogtland Panorama Weg, für die Kammtour Erzgebirge-Vogtland und den Muldentalwanderweg. Alle wichtigen Details vom Streckenverlauf über Schwierigkeitsgrad bis hin zu Rastplätzen und Entfernungen sowie die gps-Daten sind auf den Wanderseiten zu finden. Wofür die TMGS mit dem Freizeit- und Tourismusportal AlpRegio kooperiert. www.sachsen-tourismus.de
Die Stadt Dresden bietet ein interaktives Internetportal zur kulturellen Bildung an: Kinder, Jugendliche und Erwachsene, aber auch Familien und Schulklassen können auf dem Portal nach geeigneten Kursen und Veranstaltungen suchen. Kultureinrichtungen können ihre Angebote selbstständig einpflegen und aktualisieren. Das Portal beruht auf einer Kooperation zwischen dem Kulturamt und der Medien Verlags GmbH. Es wird aus Fördermitteln des Sächsischen Wissenschaftsministeriums und der Stadt finanziert. www.dresdner-kulturelle-bildung.de
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