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Freies Sägerecht in Dresdens Gärten gefordert

11. March. 2009
11.March 2009

Nadelbäume, wie sie in herrschaftlichen Parks wachsen, waren mal groß in Mode. Selbst Besitzer kleiner Grundstücke zeigten mit der Edeltanne ihr Selbstbewusstsein an. Doch mit den Jahren wuchs so manches Exemplar von Kiefer und Co. seinem Besitzer nicht nur über den Kopf, sondern bedrängt inzwischen das Haus oder Nachbars Garten. Den Pflanzfehler einfach mit der Axt korrigieren, geht in Dresden nicht so leicht. Seit 1995 gilt die Gehölzschutzsatzung. Einer Bürgerinitiative und Siedlervereinen ist sie schon lange ein Dorn im Auge. Sie fordern das freie Sägerecht in ihren Gärten. Die Stadt reagierte auf den Ruf mit einer Überarbeitung. Der Entwurf einer neuen Gehölzschutzsatzung liegt nun vom 13. März bis 14. April im Umweltamt aus.

Die wesentlichste Änderung betrifft den Umfang der Bäume. Danach stehen sie erst unter Schutz, wenn sie einen Umfang von 80 Zentimetern erreicht haben. Bisher sind sie schon bei einem Umfang von 30 Zentimetern in den Schutzstatus hineingewachsen. Wer seinen Baum los werden will, aus welchen Gründen auch immer, muss bei der Stadt eine Fällgenehmigung beantragen. Doch eine solche braucht man nach der neuen Satzung erst bei einem Baumumfang von 80 Zentimetern einzuholen. Über die Exemplare drunter kann der Eigentümer frei entscheiden. Kurzum, die neue Satzung erleichtert in Dresden das Fällen von Bäumen.

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Naturschützer befürchten schon ein Massensterben von Dresdner Bäumen mit bestem „Brustumfang“. Doch den Kritikern der bisherigen Satzung geht die Überarbeitung nicht weit genug. „Das sind doch nur kosmetische Änderungen“, meint Jürgen Siefers, Sprecher der Bürgerinitiative „Neue Gehölzschutzsatzung“. Wenn schon eine Satzung, dann sollte sie erst für Grundstücke ab 1000 Quadratmeter gelten. Die Logik werden Besitzer von größeren Grundstücken wohl kaum begreifen. Außerdem meint die Bürgerinitiative, dass die Pflicht entfallen sollte, neue Bäume als Ersatz für die alten nachzupflanzen. Herbert Dude vom Siedlerverein Strehlen will sich nicht länger die „Gestaltung seines Vorgartens von Ämtern vorschreiben lassen“.

Die Bürgerfraktion im Stadtrat griff den Unmut auf und erarbeitete selbst eine Satzung. Danach sollten Bäume in Kleingärten und solche, die im Abstand von weniger als fünf Metern von Wohnhäusern stehen, aber auch Obstbäume und Hecken generell keinen Schutzstatus erhalten. „Außerdem sollte der Umfang der Bäume, bis zu dem ohne Genehmigung gefällt werden kann, 100 Zentimeter betragen“, fordert Stadtrat Christoph Hille. Doch der Satzungsentwurf der Stadt lehnt solche Gedankenspiele ab.

„Wenn ein Baum mit seinen Ästen dem Dach eines Hauses zu nahe kommt, dann muss er nicht gleich gefällt, sondern kann frei geschnitten werden“, spricht sich Hartwig Seiche vom Umweltamt gegen einen leichtfertigen Umgang mit der Kettensäge aus. Zumal ein solches Freischneiden oder Einkürzen von Kronen von der Stadt bezuschusst werde. Seiche widerspricht auch dem Vorwurf, die bisherige Satzung zu restriktiv zu handhaben: „Allein im Jahr 2008 haben wir 7000 Fällgenehmigungen erteilt.“ Den Vorschlag der Bürgerfraktion, eine Schiedsstelle einzurichten, um Streitfälle zwischen Amt und Grundstücksbesitzern zu klären, findet der städtische Naturschützer allerdings „sehr gut“. Es wäre eine Wiedereinführung, denn es habe schon mal eine Gehölzschutzkommission, die strittige Einzelfälle prüft, gegeben.

Die neue Gehölzschutzsatzung liegt vom 13. März bis 14. April im Umweltamt, Grunaer Straße 2, im Zimmer W 103 während der Sprechzeiten aus: Montag und Freitag von 9 bis 12 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 9 bis 18 Uhr.

(Brigitte Holland)

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Neue Direktfluglinie Dresden – Hamburg

Hamburg und Dresden  rücken enger zusammen, dank einer neuen Direktfluglinie. Die Bremer Regionalfluggesellschaft OLT Express Germany bedient die Strecke mit täglichen Flügen. Montag und Freitag heben die 50sitzigen Propellermaschinen vom Typ Saab 2000 sogar dreimal in Dresden und Hamburg  ab. Die Flugzeit beträgt 60 Minuten. Obwohl Dresden und Hamburg bereits seit über 20 Jahren Partnerstädte sind, waren sie bisher nicht im Direktflug erreichbar. Als Eröffnungsangebot ist der Hin- und Rückflug 199 Euro pro Person buchbar. www.oltexpress.de

Heiraten im Kulturrathaus

Brautpaare, die gern im Dresdner Barockviertel heiraten möchten, können sich ab Juni im Kulturrathaus, Königstraße 15, das Ja-Wort geben. Ihnen steht für die Eheschließung der Fritz-Löffler-Saal mit seiner historischen Holzbalkendecke zur Verfügung. Er bietet bis zu 144 Gästen Platz und verfügt über eine wunderbare Akustik. Für die musikalische Umrahmung kann der vorhandene Flügel genutzt werden. Von Mai bis Oktober immer samstags von 9 bis 13 Uhr können künftig im Kulturrathaus Ehen geschlossen werden. Die Termine vergibt das Standesamt Dresden, Goetheallee 55.  www.dresden.de/heiraten

Zum Geburtstag freier Eintritt in die Kunstsammlungen

Wer Geburtstag hat, bekommt üblicherweise Geschenke. Die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) beschenken seit diesem Jahr ihre Besucher an deren jeweiligem Geburtstag mit freiem Eintritt. „Geburtstagskinder“ jeden Alters legen an der Kasse ihren Personalausweis vor und erhalten an dem Tag freien Eintritt in alle Museen der SKD an den Standorten Dresden, Leipzig und Herrnhut. Diese Regelung gilt auch für das Historische Grüne Gewölbe und sämtliche Sonderausstellungen.

Online-Kalender der Dresdner Wissenschaft

Immer auf dem neuesten Stand der Wissenschaft zu sein, heißt auch, zu wissen, woran die Forscher arbeiten. Mit dem Start des Dresden Science Calendar werden alle wissenschaftlichen Veranstaltungen im Raum Dresden auf einen Blick zugänglich gemacht. Im Rahmen des Wissenschaftsnetzwerkes DRESDEN-concept und in Kooperation mit der Stadt  und der Sandstein Neue Medien GmbH ist eine für den Informationsaustausch über wissenschaftliche Veranstaltungen maßgeschneiderte Internetplattform entstanden. Jeder, einschließlich der wissenschaftlich interessierten Öffentlichkeit, kann alle Ankündigungen nach verschiedenen Kriterien gefiltert abrufen. Die Internetplattform bietet auch Schnittstellen an, um relevante Vorträge zu einmal ausgewählten Suchkriterien und persönlichen Interessen automatisch vorzusortieren und regelmäßig strukturierte Benachrichtigungen per RSS-feed, iCal-Kalenderabonnement oder über andere Datenkanäle zu erhalten. Der Dresden Science Calendar ergänzt damit die bestehenden Ankündigungssysteme der einzelnen Institute, aus welchen die Informationen automatisch synchronisiert werden. www. wissenschaft.dresden.de/calendar

Dresdner Stadt-Atlas

Kurz und knapp stellt sich Dresden im Stadt-Atlas vor. Er enthält Straßen- und Wegekarten und Informationen zum öffentlichen Nahverkehr. Er gibt Auskunft, wo sich öffentliche und kulturelle Einrichtungen, Fußgängerzonen, öffentliche Toiletten, Einbahnstraßen, Parkplätze und Taxi-Standorte befinden. Darüber hinaus empfiehlt der Stadt-Atlas mit Text, Karte und 3D-Ansicht einen Stadtrundgang durch die Altstadt und die Neustadt von Dresden. Ein weiterer Teil des Stadt-Atlasses befasst sich mit 20 Jahren Kommunalentwicklung. Daten, Karten und Statistiken beschreiben die Entwicklung, zum Beispiel von Wohnungsbau, Verkehrsprojekten, Natur- und Denkmalschutz. Alte und neue Luftbilder werden gegenübergestellt. Die Broschüre im A4-Format umfasst 98 Seiten und kostet 5,35 Euro. Sie ist erhältlich in ausgewählten Buchhandlungen und im Kundenservice des Städtischen Vermessungsamtes, World Trade Center, Ammonstraße 74, 2. OG, Zimmer 2852, Telefon 4 88 41 38 oder 4 88 41 16, Fax 4 88 39 64, E-Mail vermessungsamt-ks@dresden.de. Öffnungszeiten: Montag und Freitag von 9 bis 12 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 9 bis 18 Uhr.  www.dresden.de/online-shop.

Justiz-Auktion im Internet

Die sächsische Justiz versteigert beschlagnahmte oder gepfändete Gegenstände auch via Internet. Sachsens Justizminister Martens (FDP) verspricht sich dadurch „bessere Verkaufschancen und höhere Erlöse im Interesse von Gläubigern und Schuldnern“. Sachsen nutzt zusammen mit anderen Bundesländern eine extra dafür eingerichtete Internetplattform, die rund um die Uhr von Interessenten zu erreichen ist, unter www.justiz-auktion.de

 

Klettern in der Sächsischen Schweiz weiter erlaubt

Im Naturschutzgebiet Sächsische Schweiz dürfen Klettersportler die Felsen erklimmen. Der Landtag passte dafür das Landesumweltrecht an das neue Bundesrecht unter Beibehaltung landesrechtlicher Regelungen an. „So wäre es zum Beispiel nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten, in der Sächsischen Schweiz Klettersport zu betreiben“, so Umweltminister Frank Kupfer (CDU). „Das Felsklettern in der Sächsischen Schweiz hat eine lange Tradition. Die Sportverbände arbeiten aktiv im Naturschutz mit und betreiben ihren Sport sehr verantwortungsvoll“, erklärt der Minister, weshalb Sachsen mit der Gesetzesanpassung das Verbot umging.

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