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Dresdner News

Widerstand gegen Verkauf von Personendaten

05. Januar. 2009
05.Januar 2009

Wozu aufregen. Datenhandel sei wie Briefmarken sammeln, meint der Stuttgarter Kabarettist Matthias Richling. Ein Geburtsdatum doppelt eigne sich zum Tausch. Und wenn die Telekom alsbald den Bundesinnenminister stellt, müsse man sich nicht wundern. Dagegen mag der Landtagsabgeordnete und Stadtrat der Grünen in Dresden, Johannes Lichdi, nicht über den potentiellen Missbrauch von Personendaten witzeln. „Legen Sie Widerspruch gegen die Weitergabe Ihrer Daten bei Ihrem Einwohnermeldeamt ein“, ruft der Politiker zum Widerstand gegen den Adresshandel der Kommunen auf.

Aus aktuellem Anlass müsse man sofort reagieren. Wer im Vorfeld der Stadtratswahl am 7. Juni beispielsweise keine Nazipost im Briefkasten haben möchte, muss bis zum 7. Januar auf dem Meldeamt in der Theaterstraße die Datenübermittlung an Parteien und Wählervereinigungen sperren lassen. Denn nach § 33 des sächsischen Meldegesetzes können Parteien sechs Monate vor einer Wahl Adresse und Namen aller Personen einer bestimmten Altersgruppe in einem Wohngebiet vom Meldeamt erfragen. Lichdi verweist darauf, dass Datensätze von 100 BürgerInnen nach dem Motto „Im Dutzend billiger“ schon ab 50 Cent je Datensatz von den Parteien gekauft werden können. Möglicherweise erübrigt sich der persönliche Widerspruch, wenn heute im Verwaltungsausschuss der Antrag der Grünen Fraktion auf kommunale Datensperre angenommen wird. Danach dürften die Meldeämter nur dann Personendaten an Adresshändler oder Parteien übermitteln, wenn die Einwilligung der Betroffenen vorliegt.

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Darüber hinaus fordern die Bündnisgrünen im Landtag eine Änderung des sächsischen Meldegesetzes. „Zum besseren Schutz der Bürgerinnen und Bürger wollen wir sicherstellen, dass die Weitergabe ihrer Namen und Adressen generell von der vorherigen Einwilligung abhängig gemacht wird“, erklärt Johannes Lichdi. Denn vielen Menschen sei nicht bewusst, dass ihre Daten von der öffentlichen Hand auf der bisherigen gesetzlichen Grundlage ganz legal gegen eine Gebühr von fünf Euro an Dritte verkauft werden: an private Marktforschungsinstitute, an Parteien für Wahlwerbung, an Religionsgemeinschaften, an die Presse  für die Veröffentlichung von Ehe- und Altersjubiläen oder für Adressbuchdateien etc. Die Stadt Dresden verdiente 2007 mehr als 300000 Euro am Handel mit den Daten ihrer Einwohner.

Sogar vom heimischen Computer kann schon bald jeder eine Anfrage zu einer bestimmten Person ohne Nachweis eines berechtigten Interesses stellen. Die Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD) mit Sitz in Bischofswerda erarbeitete nämlich eine Online-Ausgabe des Kommunalen Kernmelderegisters. Darin sind alle Sachsen mit Name, Adresse, Geburtstag und –ort sowie Familienstand und weiteren Daten erfasst. „Seit 2. Januar steht das Zentralregister den Behörden zur Online-Abfrage zur Verfügung“, so Thomas Weber, Direktor der SAKD. Privatpersonen müssten noch auf die Freischaltung warten. Doch auch sie könnten fest mit dem Auskunftsdienst rechnen.

Gegen eine Gebühr von fünf Euro könnten auch Private den Auskunftsdienst online nutzen. Eine Gefahr, dass windige Geschäftsleute den Service missbrauchen könnten, sieht der Direktor der SAKD nicht. Für eine Nachfrage müssten Vor- und Nachname sowie das Geburtsdatum oder der Geburtsort der gesuchten Person bekannt sein. Das erschwere die Suche für Fremde. Den automatischen Onlineabruf ihrer Daten von Privaten könnten die Sachsen nicht mit einem Einspruch bei der SAKD, sondern nur bei den Meldeämtern vor Ort verhindern.

Die Bündnisgrünen empfehlen für den Widerspruch das Formular des sächsischen Datenschützers zu verwenden, weil es am umfänglichsten ist und  auch eine Widerspruchsmöglichkeit für einfache Melderegisterauskünfte zu Werbezwecken enthält. In den Formularen der Kommunen fehle diese Möglichkeit zum Teil.

Download der Formulare

Download der PDF von www.johannes-lichdi.de

Download der PDF von www.dresden.de

 

(Brigitte Holland)

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