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Jahrelang sah Sachsens Regierung zu, wie sich Familien den Traum vom eigenen Heim vor den Toren der Städte erfüllten und damit massenweise grüne Wiesen versiegelten. Und jahrelang überließ sie die Sanierung der Altbausubstanz in guter Lage vor allem den Bauträgern. Leerstehende Wohnungen nicht nur in den Plattenbauten, sondern auch in den weniger lukrativen Stadtteilen und Gemeinden sind die Folge. Die Regierung versucht weiter korrigierend einzugreifen. Gestern beschloss das Kabinett eine Wohnraumförderung, die den Blick der potenziellen Häuslebauer auf die Innenstädte lenkt. Ganz neu ist die Richtlinie zum Wohneigentum, die den Kauf und die Sanierung von bestehenden Gebäuden unterstützt.
Gefördert wird der Erwerb von bestehenden Wohngebäuden bzw. Eigentumswohnungen einschließlich Um- und Ausbau sowie Sanierungsmaßnahmen. Dafür gibt es Darlehen mit einem Zinssatz von 2,5 Prozent über eine Laufzeit von 20 Jahren. Die Förderhöhe richtet sich nach den jeweiligen Kosten. Die Förderhöchstgrenze ist abhängig von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personenzahl. Für einen Vier-Personen-Haushalt (zwei Erwachsene und zwei Kinder) beträgt sie zum Beispiel 160000 Euro. Das betreffende Wohngebäude muss sich in einem Stadtgebiet befinden, dass vor 1949 erschlossen und bebaut wurde.
Möglicherweise kommt die Richtlinie zu spät. Denn längst haben sich Bauträger die Rosinen aus dem Altbaubestand in Dresden herausgepickt. Übrig blieben die Wohnhäuser an verkehrsreichen Straßen oder in einem unattraktiven Umfeld, die leer stehen. Jene empfiehlt Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) jetzt jungen Familien: „Mein Ziel ist es, jungen Menschen in Sachsen den Weg ins Eigentum zu ermöglichen. Wir müssen die Chancen, die Sachsen in seinen attraktiven Städten bietet, in Zukunft noch deutlicher kommunizieren.“
An der Kommunikation hat es wahrlich nicht gelegen, sondern an der bisherigen Politik. Weitergeführt werden die bereits im vergangenen Jahr gestarteten Förderrichtlinien zur energetischen Sanierung und das Mehrgenerationenwohnen. Darunter ist die Anpassung von Wohnraum an die Bedürfnisse von Familien mit Kindern, von älteren Menschen und von Menschen mit Behinderungen zu verstehen. Beide Programme sehen die Gewährung von zinsgünstigen Darlehen ab 1,5 Prozent über eine Laufzeit von 20 Jahren vor. Gefördert werden maximal 50000 Euro pro Wohneinheit. Die Förderung kann dabei sowohl für Mietwohnraum als auch für Eigentum genutzt werden. Mietwohnraum wird nur dann begünstigt, wenn die Gemeinde bestätigt, dass sich das entsprechende Wohngebäude in einer sogenannten integrierten Lage oder in einem Stadtgebiet befindet, dass vor 1949 erschlossen und bebaut wurde.
Zum Paket der beschlossenen Wohnraumförderung gehört auch die Unterstützung von Eigentümern mit Zahlungsschwierigkeiten. Wer eine von der Sächsischen Aufbaubank bewilligte Förderung nach einem Wohneigentumsprogramm des Freistaates erhielt und nun Probleme bei der Finanzierung hat, dem will der Freistaat unter die Arme greifen. Allerdings ist die Unterstützung zeitlich befristet und setzt eine Verbesserung der Einkommens- und Vermögenssituation sowie die vorherige Inanspruchnahme bestehender banktechnischer Möglichkeiten voraus.
Novellierung der Städtebauförderung
Im Fokus der vom Kabinett veränderten Vorschrift zur Städtebaufördung steht ebenfalls die Altbausubstanz. In den Programmen werden Finanzhilfen von Bund, Land und Kommune gebündelt und für folgende Problemlösungen angeboten: Städtebauliche Entwicklung, Städtebaulicher Denkmalschutz, Soziale Stadt und Aufwertung im Stadtumbau. Erstmals werden Projekte, die gemeinsam von Kommunen und Privatinvestoren verwirklicht werden, gefördert. Diese Änderung könnte Dresden bei der Entwicklung des Kraftwerkes Mitte zum Kulturstandort für die Operette zugute kommen.
Neu ist auch, dass die Kommunen für die Förderung Privater zuständig sind. Pauschal dürfen sie ihnen bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten bewilligen, bei Gebäuden vor 1949 sind sogar bis zu 65 Prozent möglich. „Die Begrenzung der bevorzugten Förderung auf Gebäude vor 1949 soll die Gemeinden und Kommunen motivieren, sich in den nächsten Jahren verstärkt der Sanierung von Gründerzeitquartieren zuzuwenden“, erklärt Buttolo.
Die Grünen im Sächsischen Landtag entdeckten zwei Knackpunkte in der neuen Verwaltungsvorschrift zur Städtebauförderung. So drohe aufgrund von Kürzungen dem Quartiersmanagement das Aus. „Mit der Reduzierung der nichtinvestiven Städtebaumittel von 30 auf 10 Prozent fällt mit dem Quartiersmanagement ausgerechnet das Programm weg, das Bürger in benachteiligten Quartieren in die Lage versetzt hat, ihr direktes Wohnumfeld stärker selbst zu gestalten. Das ist ein schwerer Rückschritt im Stadtumbauprozess", warnt Karl-Heinz Gerstenberg, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion. Zudem gefährde die geplante Absenkung des Fördermittelanteils bei Sicherungsmaßnahmen stadtbildprägender bzw. denkmalgeschützter privater Gebäude massiv die historische Bausubstanz. „Die vom Innenministerium geplante Erhöhung des Eigenanteils bei der Gebäudesicherung auf ein Drittel der Kosten muss zurückgenommen werden", fordert Gerstenberg.
Wir machen es wie die Skandinavier im hohen Norden. Die gönnen sich in der hellen Jahreszeit eine Betriebsruhe, um das Leben in der Natur mit Freunden und der Familie zu genießen. Völlig überflüssig ist es über Eisessen, Baden, das Labyrinth im Kornfeld oder andere Themen im Informationstief des Sommers zu schreiben. Wir warten das nächste Informationshoch in Dresden ab und legen deshalb vom 14. bis 29. August eine Schreibpause ein. Bleibt trotzdem dem Portal treu und empfehlt es zwischenzeitlich weiter. Eure Brigitte Holland.
Angesichts einer Pressemitteilung zur Uran-Belastung von Trinkwasser teilt das Gesundheitsministerium mit, dass die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Trinkwasser in Sachsen bereits seit 2001 routinemäßig auch auf Uran untersucht. In den meisten Proben sei kein Uran nachgewiesen worden, d.h. die Konzentration lag unter 0,3 Mikrogramm pro Liter. Die in Sachsen nachgewiesenen Konzentrationen, lägen bis auf sehr wenige Ausnahmen weit unter dem Richtwert des Umweltbundesamtes und selbst bei einer geringfügigen Überschreitung dieses Wertes sei eine Gesundheitsgefährdung nicht gegeben, betont das Ministerium. .Der Richtwert von 10 Mikrogramm Uran pro Liter Trinkwasser wurde durch das Umweltbundesamt vorgeschlagen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hält sogar eine Konzentration von 15 Mikrogramm Uran pro Liter Trinkwasser für unbedenklich. Da selbst Menschen aus Regionen mit sehr stark belastetem Trinkwasser (Gegenden in Skandinavien oder Nordamerika) keine erhöhten Erkrankungsraten aufwiesen, wurden die Ergebnisse von Tierversuchen herangezogen und um einen Sicherheitsfaktor von 100 reduziert (WHO 2004: „Uranium in Drinking Water“). Der momentan ebenfalls diskutierte Wert von 2 Mikrogramm Uran pro Liter bezieht sich auf Mineral- und Tafelwasser, welches als „geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“ für sich werben darf.
Unter dem Titel „Im Widerspruch zur Zeit“ lädt vom 7. bis 28. August eine Foto-Ausstellung in den Lichthof des Rathauses ein. Eröffnet wird sie am 6. August, 18 Uhr von Bürgermeister Detlef Sittel und Dr. Andreas Krase, Kustos Fotografie und Kinematografie der Technischen Sammlungen Dresden. Die Ausstellung zeigt 100 Fotografien von Thomas Billhardt, der seit 20 Jahren auf fast allen Kontinenten für das UN-Kinderhilfswerk UNICEF unterwegs ist. Billhardts wichtigstes Motiv sind Kinder. In ihren Gesichtern spiegeln sich die Widersprüche unserer Zeit: Fortschritt und Wohlstand auf der einen Seite, Angst, Hunger, Not und Elend auf der anderen. Die Ausstellung entstand aus Anlass des 70. Geburtstages von Thomas Billhardt im Jahre 2007 und war bisher in Berlin, Lutherstadt Wittenberg, Potsdam, Rostock und Leipzig zu sehen. Der Lichthof ist montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr geöffnet. Der Eintritt ist frei.
Das Amt für Wirtschaftsförderung lädt gemeinsam mit dem Kommunikationspool e.V., dem RegioChance e.V., der Industrie- und Handelskammer Dresden sowie der Handwerkskammer Dresden zum 2. Dresdner Unternehmerinnentreffen am 10. September in die Villa Eschebach (Sitz der Volksbank Raiffeisenbank Dresden), Georgenstraße 6 ein. Beginn ist um 19 Uhr, Einlass ab 18:30 Uhr. Die Teilnehmerinnen haben die Möglichkeit, Erfahrungen auszutauschen, Netzwerke zu bilden und Anregungen für eine bessere Zusammenarbeit zu sammeln. Anmeldung werden bis 3. September 2008 erbeten: per Telefon unter 0351-488 2156, per Fax unter 0351-48 8 10 50 oder per E-Mail an kprautzsch@dresden.de .
Rund 44 Prozent der Polizeifahrzeuge in Sachsen sind älter als zehn Jahre. Dies geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag hervor. „Dienstkleidung, BOS-Digitalfunk, Fahrzeuge - die Ausstattung der sächsischen Polizei klemmt an allen Ecken und Enden. Die 265 in diesem Jahr an die Polizei ausgelieferten Neufahrzeuge sind zwar ein Anfang, können das Problem überalterter Technik aber nicht lösen“, kritisiert Jürgen Martens, innen- und rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag, die Sicherheitspolitik der Staatsregierung.
Der aus Dresden stammenden Autor Uwe Tellkamp erhält für seinen Roman „Der Turm", der im Dresden von 1982 bis 1989 spielt, den Uwe-Johnson-Preis 2008. Damit setzte sich Tellkamp unter 47 Vorschlägen durch, von denen elf in die engere Auswahl durch eine Jury kamen, sagte Gundula Engelhard von der Mecklenburgischen Literaturgesellschaft. Der Preis ist mit 12500 Euro dotiert. Der 40-Jährige wird die vom "Nordkurier" und der Mecklenburgischen Literaturgesellschaft verliehene Auszeichnung am 13. September zum Auftakt der Uwe-Johnson-Tage in Neubrandenburg entgegennehmen, so die Zeitung.
In diesem Jahr zogen bereits mehr Katzen im Tierheim ein, als vermittelt werden konnten. „Beauty“ ist bereits die 301. Katze. So wie sie suchen auch viele andere Katzen einen neuen Besitzer. Die Tiere sind auf der neu gestalteten Internetseite des Tierheims www.dresden.de/tierheim abgebildet und beschrieben. Zur Kontaktaufnahme werden die Interessenten ins Tierheim, Zum Tierheim 10 gebeten: Montag, Mittwoch 9 bis 11.30 Uhr und 13 bis 15 Uhr, Dienstag, Donnerstag 9 bis 11.30 Uhr und 13 bis 18 Uhr sowie Freitag 9 bis 11.30 Uhr.
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