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Gericht: Tunnel keine Alternative zur Brücke

23. March. 2009
23.March 2009

Was schadet den Elbwiesen in Dresden mehr, der Bau einer Brücke oder eines Tunnels? Die 3. Kammer des Dresdner Verwaltungsgerichtes gibt auf diese Frage keine eindeutige Antwort. Kommt im Fall der umstrittenen Waldschlösschenbrücke allerdings zu der Erkenntnis: „Die Tunnellösung stellt keine vorzugswürdige Variante dar.“ In offener Bauweise errichtet, weil das Kosten spart, würde ein Tunnel die geschützten Elbwiesen „erheblich beeinträchtigen“. Das tut die Brücke zwar auch. Doch einen direkten Vergleich nimmt das Gericht nicht vor, sondern begutachtet einzeln drei Tunnelvarianten nach ihrem Flächenverbrauch während der Baumaßnahme und sieht den Tatbestand der „erheblichen Beeinträchtigung“ erfüllt.

Nachdem das Verwaltungsgericht im Oktober 2008 die Klage von drei Naturschutzverbänden gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Waldschlösschenbrücke zurückgewiesen hat und ihren Anwälten Ende Februar die Begründung zuschickte, begann jetzt die öffentliche Interpretation. „Vernichtendes Urteil zum Elbtunnel-Plan“ oder „Elbtunnel umweltschädlicher als Waldschlösschenbrücke“ lauten die Schlagzeilen zum Thema. Die Bürgerinitiative Pro Waldschlösschenbrücke frohlockt auf ihrer Homepage: „Das Verwaltungsgericht hat den Umweltschützern ins Stammbuch geschrieben, dass ein Tunnel aus Umweltschutzgründen nicht genehmigungsfähig ist“.

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Die Grüne Liga Sachsen erklärt dagegen: „Der Tunnel ist genehmigungsfähig. Die verkürzte Interpretation des Urteils durch die Tunnelgegner ist falsch.“In einem Genehmigungsverfahren für den Tunnel würde - anders als im Klageverfahren - eine Abwägung zwischen allen Aspekten, die gegen den Tunnel und die für den Tunnel sprechen, stattfinden. Der Aspekt des Welterbe-Schutzes würde dann eine sehr große Rolle spielen. Denn die UNESCO hatte den Tunnel als einzige welterbeverträgliche Lösung für eine Elbequerung am Waldschlösschen anerkannt.

In der Tat berücksichtigte das Dresdner Verwaltungsgericht nur die von den Klägern vorgebrachten Naturschutzbelange. Die Themen UNESCO, Welterbe, Städtebau und Denkmalschutz wies das Gericht zurück, weil die nicht in die Zuständigkeit von Naturschutzverbänden fallen. Und die Abwägung ob Tunnel oder Brücke nahm das Gericht in erster Linie nach dem Flächenverbrauch während der Bauzeit vor. Seit die Elbwiesen von der EU-Kommission im Dezember 2004 in die Liste der FFH-Gebiete aufgenommen worden sind, gilt die Inanspruchnahme von 500 Quadratmetern schon als erheblich.

Und so dekliniert das Verwaltungsgericht drei Tunnelvarianten durch. Das Gericht beißt sich an der offenen Bauweise mit der Verlegung der Elbe auf einer Länge von mindestens 550 Meter fest. 6,6 Hektar Elbwiesen und Fluss würden so in Mitleidenschaft gezogen, bei der Brücke sind es nur 3,95 Hektar. Die offene Bauweise mit Einschwimmen und Absenken der Tunnelelemente, die mit 0,8 bis 2,2 Hektar weniger Landschaftsraum beeinträchtigt, wird als technisch nichts ausgereift abgestempelt. Erst recht nicht nachvollziehbar ist, weshalb die offene Bauweise mit dreimaliger Elbeverengung abgetan wird, obwohl die Variante lediglich 0,84 bis 0,72 Hektar während des Baus in Anspruch nimmt. Den Aspekt, dass nach dem Bau des Tunnels der alte Zustand wieder hergestellt werden kann, berücksichtigte das Gericht nicht. Bei der Frage, ob eine „erhebliche Beeinträchtigung“ vorliegt, spiele das keine Rolle.

Im April 2004 hatten die Naturschutzverbände gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Waldschlösschenbrücke Klage eingereicht. Vier Jahre gingen ins Land bevor das Verwaltungsgericht Dresden im Oktober 2008 in der Hauptsache urteilte. Und weitere vier Monate vergingen bis zur schriftlichen Begründung. Inzwischen sind die Fundamente der Walschlösschenbrücke längst in den Elbwiesen betoniert und damit unverrückbare Tatsachen geschaffen. Wem nützt dann die Feststellung der nächsten Instanz in zwei oder drei Jahren, dass das Verwaltungsgericht Dresden den Zustand nach dem Tunnelbau doch hätte berücksichtigen müssen.

(Brigitte Holland)

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Zum Geburtstag freier Eintritt in die Kunstsammlungen

Wer Geburtstag hat, bekommt üblicherweise Geschenke. Die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) beschenken seit diesem Jahr ihre Besucher an deren jeweiligem Geburtstag mit freiem Eintritt. „Geburtstagskinder“ jeden Alters legen an der Kasse ihren Personalausweis vor und erhalten an dem Tag freien Eintritt in alle Museen der SKD an den Standorten Dresden, Leipzig und Herrnhut. Diese Regelung gilt auch für das Historische Grüne Gewölbe und sämtliche Sonderausstellungen.

Online-Kalender der Dresdner Wissenschaft

Immer auf dem neuesten Stand der Wissenschaft zu sein, heißt auch, zu wissen, woran die Forscher arbeiten. Mit dem Start des Dresden Science Calendar werden alle wissenschaftlichen Veranstaltungen im Raum Dresden auf einen Blick zugänglich gemacht. Im Rahmen des Wissenschaftsnetzwerkes DRESDEN-concept und in Kooperation mit der Stadt  und der Sandstein Neue Medien GmbH ist eine für den Informationsaustausch über wissenschaftliche Veranstaltungen maßgeschneiderte Internetplattform entstanden. Jeder, einschließlich der wissenschaftlich interessierten Öffentlichkeit, kann alle Ankündigungen nach verschiedenen Kriterien gefiltert abrufen. Die Internetplattform bietet auch Schnittstellen an, um relevante Vorträge zu einmal ausgewählten Suchkriterien und persönlichen Interessen automatisch vorzusortieren und regelmäßig strukturierte Benachrichtigungen per RSS-feed, iCal-Kalenderabonnement oder über andere Datenkanäle zu erhalten. Der Dresden Science Calendar ergänzt damit die bestehenden Ankündigungssysteme der einzelnen Institute, aus welchen die Informationen automatisch synchronisiert werden. www. wissenschaft.dresden.de/calendar

Dresdner Stadt-Atlas

Kurz und knapp stellt sich Dresden im Stadt-Atlas vor. Er enthält Straßen- und Wegekarten und Informationen zum öffentlichen Nahverkehr. Er gibt Auskunft, wo sich öffentliche und kulturelle Einrichtungen, Fußgängerzonen, öffentliche Toiletten, Einbahnstraßen, Parkplätze und Taxi-Standorte befinden. Darüber hinaus empfiehlt der Stadt-Atlas mit Text, Karte und 3D-Ansicht einen Stadtrundgang durch die Altstadt und die Neustadt von Dresden. Ein weiterer Teil des Stadt-Atlasses befasst sich mit 20 Jahren Kommunalentwicklung. Daten, Karten und Statistiken beschreiben die Entwicklung, zum Beispiel von Wohnungsbau, Verkehrsprojekten, Natur- und Denkmalschutz. Alte und neue Luftbilder werden gegenübergestellt. Die Broschüre im A4-Format umfasst 98 Seiten und kostet 5,35 Euro. Sie ist erhältlich in ausgewählten Buchhandlungen und im Kundenservice des Städtischen Vermessungsamtes, World Trade Center, Ammonstraße 74, 2. OG, Zimmer 2852, Telefon 4 88 41 38 oder 4 88 41 16, Fax 4 88 39 64, E-Mail vermessungsamt-ks@dresden.de. Öffnungszeiten: Montag und Freitag von 9 bis 12 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 9 bis 18 Uhr.  www.dresden.de/online-shop.

Justiz-Auktion im Internet

Die sächsische Justiz versteigert beschlagnahmte oder gepfändete Gegenstände auch via Internet. Sachsens Justizminister Martens (FDP) verspricht sich dadurch „bessere Verkaufschancen und höhere Erlöse im Interesse von Gläubigern und Schuldnern“. Sachsen nutzt zusammen mit anderen Bundesländern eine extra dafür eingerichtete Internetplattform, die rund um die Uhr von Interessenten zu erreichen ist, unter www.justiz-auktion.de

 

Klettern in der Sächsischen Schweiz weiter erlaubt

Im Naturschutzgebiet Sächsische Schweiz dürfen Klettersportler die Felsen erklimmen. Der Landtag passte dafür das Landesumweltrecht an das neue Bundesrecht unter Beibehaltung landesrechtlicher Regelungen an. „So wäre es zum Beispiel nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten, in der Sächsischen Schweiz Klettersport zu betreiben“, so Umweltminister Frank Kupfer (CDU). „Das Felsklettern in der Sächsischen Schweiz hat eine lange Tradition. Die Sportverbände arbeiten aktiv im Naturschutz mit und betreiben ihren Sport sehr verantwortungsvoll“, erklärt der Minister, weshalb Sachsen mit der Gesetzesanpassung das Verbot umging.

Online-Wanderpläne für Sachsen

Mit Kompass und Karte unterwegs zu sein, ist die gewohnte Art, Sachsen wandernd zu entdecken. Doch die Tourismus Marketing Gesellschaft Sachsen (TMGS) hält für alle Rucksack-Touristen auch Online-Wanderpläne für die sechs beliebtesten Wanderrouten bereit: den Sächsischen Weinwanderweg, den Malerweg, Oberlausitzer Bergweg, Vogtland Panorama Weg, für die Kammtour Erzgebirge-Vogtland und den Muldentalwanderweg. Alle wichtigen Details vom Streckenverlauf über Schwierigkeitsgrad bis hin zu Rastplätzen und Entfernungen sowie die gps-Daten sind auf den Wanderseiten zu finden. Wofür die TMGS mit dem Freizeit- und Tourismusportal AlpRegio kooperiert.  www.sachsen-tourismus.de

Internetportal zur kulturellen Bildung

Die Stadt Dresden bietet ein interaktives Internetportal zur kulturellen Bildung an: Kinder, Jugendliche und Erwachsene, aber auch Familien und Schulklassen können auf dem Portal nach geeigneten Kursen und Veranstaltungen suchen. Kultureinrichtungen können ihre Angebote selbstständig einpflegen und aktualisieren. Das Portal beruht auf einer Kooperation zwischen dem Kulturamt und der Medien Verlags GmbH. Es wird aus Fördermitteln des Sächsischen Wissenschaftsministeriums und der Stadt finanziert. www.dresdner-kulturelle-bildung.de

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